Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Schaltung von Werbemitteln bei CHATEAU et CHOCOLAT und dazugehörigen Onlinemagazinen AROMENSPIELE
Stand: 10/2015
Für Geschäftsbeziehungen zwischen CHATEAU et CHOCOLAT und dazugehörigen Onlinemagazinen, im Folgenden auch Anbieterin genannt, und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet vorliegenden Fassung.
Anbieterin und Auftragnehmerin ist Dorit Schmitt, Mahlbergstr. 33, 76307 Karlsbad.
1| Werbeauftrag
„Werbeauftrag” im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen in Informations- und Kommunikationsdiensten von CHATEAU et CHOCOLAT und dazugehöriger Web-Präsenzen zum Zwecke der Verbreitung.
2| Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Die Bestätigung des Zugangs des Auftrages durch die Anbieterin stellt eine bloße Bearbeitungsanzeige dar.
Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Anbieterin, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet.
Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zu Stande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll der dahinter stehende Werbetreibende Vertragspartner werden, muss er von der Werbeagentur namentlich genannt werden.
Eine Haftung für Übermittlungsfehler des Auftraggebers wird nicht übernommen.
3| Werbemittel
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht, indem sie z.B. mit dem Zusatz „Anzeige“ versehen werden. Die geschalteten Werbemittel dürfen hinsichtlich des Datenvolumens eine der Preisliste zu entnehmende Obergrenze nicht überschreiten.
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mindestens an drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
3a| Abwicklungsfrist
Der Auftraggeber muss die Anzeigen spätestens innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss zur Veröffentlichung abrufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
4| Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschiedsbeitrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Anbieterin zu erstatten.
Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
5| Ablehnungsbefugnis
Die Anbieterin behält sich vor, Werbeaufträge u.a. wegen des Inhalts, der Herkunft oder der rechnerischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen könnte oder deren Veröffentlichung für die Anbieterin unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
6| Verantwortung des Auftraggebers; Rechte Dritter
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Anzeigenmaterials und dessen technische Anforderungen (z.B. Auflösung). Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeigen zu bestimmten Zeitpunkten oder an bestimmten Plätzen des Werbemediums veröffentlicht werden sollen, sodass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Mit Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die Anbieterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die Anbieterin von den Kosten in diesem Zusammenhang entstehender notwendiger Rechts-verteidigungskosten freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anbieterin nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
7| Rechteübertragung
Der Auftraggeber überträgt der Anbieterin sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.
8| Gewährleistung der Anbieterin
Die Anbieterin gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
9| Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Zu den nicht von der Anbieterin zu vertretenen Gründen zählen insbesondere Rechnerausfall, höhere Gewalt, Störungen aus dem Verantwortungsbereich Dritter (z.B. anderen Providern, Netzbetreibern etc.).
Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der Anbieterin bestehen.
10| Haftung
Zu Schadensersatz ist die Anbieterin nur verpflichtet, soweit ihr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
11| Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
Mediadaten & Preisliste zum Download (PDF)
12| Zahlung; Rechnung
Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet und keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Rechnung unverzüglich, möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen; spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang.
13| Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Anbieterin kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Anbieterin auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14| Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Anbieterin. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin.
15| Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Kanzlei Kötz Fusbahn Rechtsanwälte, Düsseldorf